Schätzung von Schmuck und Edelsteinen

Diamanten-Tester

Ein Schmucksachverständiger sollte mit gemmologischen Messgeräten arbeiten, zum Beispiel mit Diamantentestern wie hier abgebildet.

Es gibt Anlässe im Leben, in denen man vielleicht den materiellen Wert dessen, was man besitzt, erfahren möchte. Eine Schätzung von Wertsachen kann dabei helfen zu entscheiden, wie mit diesen Besitztümern umgegangen werden soll. Vielleicht möchten Sie einfach nur aus Neugier wissen, wie viel der betreffende Gegenstand im Vergleich zu dem Preis, den Sie dafür gezahlt haben, wert ist. Meist dient eine Schätzung jedoch dem Zweck, Wertgegenstände für eventuelle Versicherungsfälle zu dokumentieren.

Es gibt professionelle Gutachter, die von Immobilien über Schmuck, Antiquitäten, Kleinbetrieben, Unternehmen, Fahrzeugen, Lastwagen, Unternehmensaktiva, geistigen Eigentumsrechten bis hin zu beruflichen Werdegängen alles schätzen. Aber was genau ist eine Schätzung? Einfach ausgedrückt, ist es eine Feststellung des Wertes, und der Schätzer, also der Gutachter, ist die Person, die diese Feststellung vornimmt.

Eine Schmuckschätzung ist die Meinung eines gemmologischen Sachverständigen zum Wert des jeweiligen Schmuckstücks. Zunächst einmal sind dafür die genaue Beschreibung des Gegenstands und seiner Bestandteile (der Edelsteine und Einfassungen), ihre Bezeichnung sowie eine qualitative Bewertung anhand internationaler Industriestandards erforderlich. Eine ordnungsgemäße Schmuckschätzung sollte immer in Schriftform erfolgen und die durchschnittlichen Kosten widerspiegeln, mit denen man rechnen müsste, wenn man das Schmuckstück nach einem Verlust oder einem Diebstahl ersetzen wollte. Bei einer Schmuckschätzung wird jeder Bestandteil ausführlich beschrieben. So werden zum Beispiel die Maße des Edelsteins, die verwendeten Metallarten und das jeweilige Gewicht angegeben. Darüber hinaus sollten Begriffe und Abkürzungen erklärt und der Name und die berufliche Qualifikation des Gutachters sowie mögliche Mitgliedschaften in beruflichen Verbänden vermerkt werden. Auch die verwendeten Hilfsmittel und Techniken sollten nicht vergessen werden, zum Beispiel eine annähernde Berechnung des Karatgewichts des im Schmuckstück enthaltenen Edelsteins mit Hilfe der relativen Dichte. Eine visuelle Prüfung allein ist für die Bestimmung eines Edelsteins nicht ausreichend! Wenn ein „Juwelier“ Ihren Schmuck nur anschaut und dann sofort eine „mündliche“ Schätzung zum Besten gibt, sollten Sie misstrauisch werden und gegebenenfalls schnell das Weite suchen. Wie viel Sie ursprünglich für den Schmuck gezahlt und wo Sie diesen erworben haben, ist für die Schätzung ebenfalls nicht von Interesse. Wenn der Juwelier dies dennoch – womöglich einfach aus Neugier – wissen möchte, sollten Sie es ihn erst am Ende der Schätzung wissen lassen.

Eine der Fragen, die am häufigsten gestellt werden, ist: „Wer sollte meinen Schmuck schätzen?“ Wie bei jedem anderen Auftrag, den Sie vergeben, ob nun an einen Klempner oder einen Rechtsanwalt, sollten Sie sich auch bei einem Schmuckgutachter über seine Ausbildung, seine Referenzen, seinen Ruf und seine Erfahrung informieren. Im Prinzip müssen Sie den Schätzer einschätzen! Beginnen Sie mit grundsätzlichen Fragen wie:

  • Wie lange nehmen Sie schon Schmuckschätzungen vor? Wie auf jedem anderen Gebiet auch ist Erfahrung von grundlegender Bedeutung.
  • Haben Sie Erfahrung mit dem Schätzen von …? (Hier nach dem jeweiligen Edelstein fragen.) Einige Edelsteine werden häufiger verkauft als andere. Selbst wenn der Gutachter erfahren ist, ist er bei den exotischeren Varietäten vielleicht ein wenig unsicher.
  • Wo wurden Sie ausgebildet? Was sind Ihre Qualifikationen? Welchen Berufsverbänden gehören Sie an?
  • Wie viel berechnen Sie? Kein vertrauenswürdiger Schmuckgutachter berechnet einen prozentualen Anteil am Wert des Gegenstandes. Es sollte stets eine feste Gebühr in Rechnung gestellt werden, die sich nach dem Zeitaufwand richtet.
  • Können Sie mir Referenzen nennen?
  • Wie lange bewahren Sie die Unterlagen zu Ihren Schätzungen auf?
  • Nutzen Sie, wenn nötig, ein modernes, gut ausgestattetes Edelsteinlabor?

Oftmals wird der Auswahlprozess dadurch vereinfacht, dass die Versicherung nur bestimmte Sachverständige akzeptiert. Fragen Sie immer bei Ihrem Versicherer nach, bevor Sie Ihren Schmuck schätzen lassen! Aus Sicht des Verkäufers ist der wichtigste Aspekt die Unabhängigkeit des Gutachters. Man sollte einen wirklich unabhängigen Gutachter vorziehen, der Schmuck weder selbst kauft noch verkauft, aber es kann schwierig sein, einen solchen in Ihrer unmittelbaren Umgebung zu finden. In diesem Fall sollten Sie sich für jemanden entscheiden, der in erster Linie Gutachter ist, und nicht für einen Händler, der nebenbei auch Gutachten erstellt!

Im Anschluss an die Schätzung erhalten Sie einen schriftlichen Bericht als Wertnachweis. Mitunter sind Abbildungen der einzelnen Stücke vorhanden. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist es immer ratsam, Ihre Schmuckstücke zu fotografieren und zu katalogisieren – was in Zeiten der Digitalkamera ja ein Leichtes ist. Hinterlegen Sie Ihre Unterlagen an einem sicheren Ort, zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder Ihrem Anwalt.

Fragen Sie auch bei Ihrem Versicherer nach, ob Ihr Schmuck durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt ist. Versicherungsunternehmen wollen Verträge abschließen, und Sie sind der Kunde. Denken Sie daran: Es geht nicht nur um Ihr hart verdientes Geld, sondern auch darum, den „emotionalen Wert“ dessen zu schützen, was oftmals Familienerbstücke sind (oder einmal werden sollen).

Schätzungen zum Wiederbeschaffungswert dienen dazu, den Versicherten für den Fall des Verlusts seines Eigentums abzusichern. Dabei handelt es sich um die Kosten, die beim Kauf eines neuen Stücks vergleichbarer Qualität im Handel entstehen würden. Dies führt zu höheren Schätzungen für Schmuck, da die Kosten die Wiederbeschaffung in einem Markt mit schwankenden Preisen abdecken müssen. Als Faustregel sollten Sie Ihr Schmuckgutachten daher alle drei Jahre aktualisieren lassen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie weder zu niedrige noch zu hohe Versicherungsbeiträge zahlen. Auch sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer erkundigen, wie oft er eine Aktualisierung des Gutachtens empfiehlt.

Ein Versicherer ist zwar verpflichtet, verloren gegangenen Schmuck durch Schmuck vergleichbarer Qualität zu ersetzen; aber lesen Sie sich Ihre Versicherungsbedingungen bitte sorgfältig durch! Einige Versicherer ersetzen den Schmuck, während andere den entsprechenden Geldbetrag erstatten. Sie sollten darüber im Bilde sein, was Sie erwartet, wenn Sie einen Versicherungsfall melden. Wir alle mögen schöne Überraschungen, aber eine böse Überraschung nach einem Verlust will niemand erleben. Stellen Sie Fragen! So vermeiden Sie Enttäuschungen und sind auf alle Eventualitäten vorbereitet.

 

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